Die Laterankonzilien 12. bis 16. Jh. Häresie. Investiturstreit. Zölibat. Papst Calixt II.

Der faktische Amtssitz der Päpste war bis in die beginnende Neuzeit nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast und zwar seit der Zeit von Kaiser Konstantin dem Großen, 4. Jahrhundert. Die Lateranbasilika ist nach wie vor die Kathedrale des Bistums Rom und damit die Basilika des Papstes, außerdem eine der sieben Pilgerkirchen. Von daher bot es sich weiland für die Päpste an, die Konzilien nach Rom in den Lateranpalast einzuberufen.

Spätere Konzile ab dem 19. Jahrhundert sind dann folgerichtig im Vatikan abgehalten worden; das Konzil von 1545 bis 1563 fand hingegen in Trient / Trento resp. zeitweise auch in Bologna statt. Warum Trient? Es galt, diplomatische Konflikte zu vermeiden; der römisch-deutsche Kaiser Karl V. hatte mehrere Forderungen aufgestellt, wie auch der französische König. Dazu später an anderer Stelle mehr.

  • 1. Laterankonzil; 1123, einberufen von Papst Calixtinus II.: Bestätigung des Wormser Konkordats *), Klärung des Investiturstreits, Verbesserung der Sitten der Kleriker, Simonie **), Zölibat (Verbot der Eheschließung von Geistlichen). Teilnehmer: etwa 300 – 1.000 Kleriker. Verabschiedung von 17 resp. 22 Kanones (kirchliche dokumente). Papst Calixt II. ist derjenige Papst, nach dem der Codex Calixtinus, der Liber Sancti Jacobi, der Pilgerführer des hl. Jakobus benannt worden ist. *) Den während des Konzils seitens einiger Bischöfe aufkommenden Widerspruch zum Konkordat, immerhin hatte der König noch in gewisser Weise mitzureden, bügelte der Papst mit seiner Erklärung ab, dass die Anwesenden kein Mitspracherecht besäßen, er alleine sei der Entscheider – quasi eine Vorwegnahme des 1870 während des 1. Vatikanischen Konzils von Papst Pius IX. verkündeten Dogmas der Unfehlbarkeit ex cathedra.

  • 2. Laterankonzil; 1139 einberufen von Papst Innozenz II.: Beendigung des Schismas Anaklets II., Exkommunikation Arnolds von Brescia und Rogers II. von Sizilien, Zölibat, Simonie, Zinsnahme, Buße. Teilnehmer: etwa 500 bis 1.000 Kleriker.
  • 3. Laterankonzil; 1179, einberufen von Papst Alexander III.: Organisatorisches zur Papstwahl, kirchliche Disziplin, Unabhängigkeit der Kirche, Lehre der häretischen Katharer. Teilnehmer: etwa 300 Bischöfe.
  • 4. Laterankonzil; 1215, einberufen von Papst Innozenz III.: Festlegung des päpstlichen Primats, Lehre von der Transsubstantiation bei der heiligen Eucharistie (vgl. vorherige Seite), Katharer und Waldenser, Trinitätslehre, Lebensführung und Verhalten der Kleriker, kirchliches Verfahrensrecht, Kreuzzug. Teilnehmer: 71 Patriarchen und Metropoliten, 412 Bischöfe, rund 900 Äbte, Priores, Abgesandte.
  • 5. Laterankonzil; 1512-1517, einberufen von Papst Julius II.; beendet von Papst Leo X.: Maßnahmen zur Kirchenreform, Neu-Aristotelismus, dogmatische Definition über die Unsterblichkeit der individuellen Seele, Konkordat mit Frankreich, Zinsnahme, Verurteilung des Gegenkonzils von Pisa, Pfandhäuser.

**) Simonie. Entsagung der Käuflichkeit von Weihen, Verkauf von Ämtern in der Kirche; vgl. auch Erklärungen Erzdiözese Wien. Galt an sich schon seit der Apostelzeit (Stichwort Simona Magus = Simonie) als verboten. – Unten mehr zu Papst Calixt II.

Fotos: Rom, Lateranbasilika. Sitz der Päpste. Zu beachten die Fotos Simon Petrus als Stellvertreter Jesu Christi, die Gedenktafeln der Päpste Pius IX. und Pius X. Auch zu sehen die Statue von Franz von Asissi, der bekanntlich 1209 mit 12 Gleichgesinnten von seinem Heimatort nach Rom gepilgert war, um sich die Zustimmung des Papstes für seinen neugegründeten Orden zu besorgen. – Heutzutage auf dem Franziskkusweg ca. 326 Kilometer in 15-20 Etappen.

Vita Papst Calixt II. – 1. Laterankonzil 1123

Wormser Konkordat – Beendigung des Investiturstreits Codex Calixtinus

Papst Calixtus II., geboren als Guido von Burgund, lebte im Hochmittelalter von 1060 bis zum 13. Dezember 1124. Die letzten gut fünf Jahre amtierte er als 162. Nachfolger Petri, gewählt im französischen Cluny am 2. Februar 1119, wo sein Vorgänger Papst Gelasius II. gestorben war, Nachfolger von Paschalis II.

Papst Paschalis II. hatte mit König Heinrich V. am 9. Februar 1111 einen Vertrag schließen können, wonach der deutsche König auf das Investiturrecht verzichtete, um im Gegenzug dann vom Papst zum Kaiser gekrönt zu werden. Der Vertrag scheiterte an der fehlenden Zustimmung der weltlichen und geistlichen Fürsten. Papst Calixtus II. sollte elf Jahre später das Werk seines Vorvorgängers vollenden.

Zurück zu Calixtus II., auch Calixt II. oder Callistus II. genannt. Erst nachdem auch die in Rom gebliebenen Kardinäle sowie das römische Volk seiner Wahl zugestimmt hatten, damaligen Gepflogenheiten entsprechend, stimmte auch er der Papstwahl zu – obwohl selbst kein Kardinal, sondern nur Erzbischof.  Offensichtlich bewahrte sich Calixtinus auch in seinem neuen Amt sein Interesse am Jakobsweg, das er schon Jahre zuvor als Abt von Cluny und Erzbischof von Vienne zum Ausdruck gebracht hatte – durch die Förderung der Wallfahrten nach Santiago. Nicht von ungefähr wird das Jakobsbuch, lateinisch Liber Sancti Jacobi, eben auch Codex Calixtinus genannt, ob zu Recht oder nicht sei dahingestellt.

Berühmt geworden durch die Beendigung des Investiturstreits

am 23. September 1122. Zusammen mit dem deutschen Kaiser Heinrich V. initiierte er das Wormser Konkordat. Die Kirche konnte nunmehr ihr originäres Recht wahrnehmen und fortan Bischöfe wie Äbte selbst auswählen und ernennen (die Investitur = Einweisung in ein Amt) – allerdings nur in Anwesenheit kaiserlicher Abgeordneter. Diese Regelung gilt prinzipiell auch heute. Als Vertragspartner fungieren der Heilige Stuhl und die Bundesrepublik Deutschland. 

Zur Vorgeschichte.  Calixtus II. war Anhänger der Reformbewegung, die auf Papst Gregor VII. (1020 bis 25. Mai 1085) zurückgeht. Ziel der Reformer war, die Kirche wieder zum Idealzustand der Urkirche zurückzuführen. Nur so könne sie die Welt zum Christentum führen – auch als Gregorianische Reform bezeichnet. Dazu zählte die konsequente Einhaltung der priesterlichen Ehelosigkeit, die Abschaffung des Konkubinats für Priester, das Verbot der Simonie (widerrechtlicher Kauf oder Verkauf von kirchlichen Ämtern, Pfründen, Reliquien, etc.), und letztlich ging es auch um die Stellung des Papstes, seines Primats.

Wormser Konkordat

Nachdem König und Fürsten in Folge der Papstwahl von 1119 endlich ihren Reichsfrieden hatten schließen können, nahm die weltliche Seite die 1111 n. Chr. gescheiterten Friedensverhandlungen mit dem Papst wieder auf. Calixtinus II. wich mit keinem Deut vom Anspruch des Verzichts des königlichen Investiturrechts ab. König wie Fürsten widersprachen, vor allem letztere sahen sich neben dem König als rechtmäßige Repräsentanten des Reichs. Die Einigung wurde schlussendlich mit dem Wormser Konkordat von 1122 erzielt.

Christian Schumacher beschreibt es in seinem Aufsatz 

Das Reformpapsttum 1046-1123/24 

Zitat: „Die Einigung wurde im Wormser Konkordat 1122 erzielt vor dem Hintergrund, dass nicht nur das salische Haus vor dem Abgrund stand, sondern eben auch das Reich.

Die Einigung bestand darin, dass der König auf seine Investitur mit Ring und Stab verzichtete, denn Ring und Stab sind beides Symbole der geistlichen Herrschaft und in der Kirche wurde der Standpunkt vertreten, dass der König trotz seiner Salbung nur ein Laie ist und daher kein Anrecht auf diese Verleihung hat.

Außerdem trennte man ab sofort die weltliche Einführung in das Bischofsamt und die damit verbundenen Würden und Besitzungen strikt von der Einführung in das geistliche Amt des Bischofs. Im Reich sowie in Reichsitalien und Burgund wurde, unter königlicher Anwesenheit, als erstes der Kandidat nach kanonischer Wahl gewählt. Im Reich kam an zweiter Stelle die Investitur in die Regalien durch die Verleihung eines Zepters seitens des Königs und an dritter Stelle die sakramentale Bischofsweihe. In Reichsitalien und Burgund kam die Weihe vor der Investitur.

So wurde das königliche Investiturrecht vermindert, jedoch hatte der König im Reich noch verhältnismäßig viel Einfluss auf die Bischofswahl, denn die Weihe und damit die Erhebung ins Amt war durch die Investitur bedingt.

Dennoch wertete der Papst das Wormser Konkordat als Sieg, da die meisten der päpstlichen Forderungen durchgesetzt wurden und der König mehr Zugeständnisse machen musste.“

Codex Calixtinus – Liber Sanct Jacobi