Studie US-Autor Peter Kwasniewski: Priester brauchen keine „Erlaubnis“, um die „Alte Messe“ zu zelebrieren

Das ist Ergebnis der ausführlichen Studie des weltweit renommierten Autoren, Dozenten, Wissenschaftlers und Komponisten Dr. Peter Kwasniewski. Weitere Statements und Schlussfolgerungen, die ausführlich im Bericht der Internet Plattform Summorum Pontificum vom 8. April 2025 nachzulesen ist:

Essentials

  • Priester haben nie eine ,Erlaubnis‘ zur Zelebration (Feier der heiligen Messe) im überlieferten Ritus benötigt.
  • Niemand kann ihnen diese Zelebration verbieten.
  • Niemand kann von ihnen verlangen, ausschließlich nach dem neuen Missale (Neue Messe seit dem Konzil um 1970) zu zelebrieren.

Dr. Kwasniewski stützt sich unter anderem auf eine bisher nicht veröffentlichte Stickler-Studie, die zwar um 1986 von Papst Johannes Paul II. gutgeheißen, aber aus kirchenpolitischen Erwägungen heraus nicht an die Öffentlichkeit gelangte. Die Ergebnisse der Studie der sog. Stickler-Kommission, wurden 1997 durch ihren Namensgeber Kardinal Stickler mittels eines Interviews bekannt:

Kardinal Stickler-Kommission 1986/1997

  • Zitat: „Acht von neun der Kommission angehörenden Kardinäle bekräftigten danach die Ansicht, daß die „alte Messe“ auch von Paul VI. nicht „abgeschafft“ worden sei,
  • und alle neun waren sich darin einig, daß kein Bischof seinen Priestern die Zelebration nach dem überlieferten Meß­buch verbieten könne.“

Es gibt keine rechtlich verbindlichen Dokumente

Fazit: Kein beteiligter Papst, ob Paul VI. (Konzilspapst) oder Franziskus, hat jemals ein rechtlich verbindliches Dokument zum Verbot der Alten Messe verfügt (Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ohnehin nicht) – nur mehr oder weniger deutlich seinen Wunsch formuliert, die sog. Neue Messe ausschließlich gelten lassen zu wollen.

  • Zitat: Am 3. April des Jahres 1969, also vor 56 Jahren, hat Papst Paul VI. sein Reform-Missale promulgiert und mit dem Anspruch, damit die einzig zulässige Form der Messfeier geschaffen zu haben,
  • der Kirche eine Wunde zuge­fügt, die bis heute nicht verheilen konnte.

Dass Papst Paul VI. überhaupt unter diesen Vorzeichen (der Kirche eine immer noch klaffende Wunde zugefügt) heiliggesprochen werden konnte, selbst von Benedikt XVI. befürwortet, ist doch an sich nicht erklärbar.