Es gibt sie noch. Christen, die sich zu Wort melden – zur ungeteilten Menschenwürde

Das indirekte „JA“ des Friedrich Merz, Bundeskanzler, CDU-Bundesvorsitzender, zum Schwangerschaftsabbruch, das ihm noch lange anhängen wird. Fotoauschnitt: Konrad Adenauer auf dem Katholikentag 1956. Quelle: s.u.

Die Frage der Tagespost, katholische Wochenzeitung, ist berechtigt. Hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz nun endgültig vom „C“ des Parteinamens CDU (CSU) verabschiedet? Anzeichen dazu waren ja schon lange spürbar; das christliche Menschenbild wurde nur noch deklamiert, nicht gelebt, nicht umgesetzt! – Zählt das „ungeborene Leben“ nicht mehr, ist es frei verfügbar? – Kardinal Joachim Meißner (1933-2017) aus Köln hatte bekanntlich schon vor Jahren dieselbe Frage aufgeworfen – auch weiland wegen der CDU-Haltung zur Gesetzgebung des Schwangerschaftsabbruches!

Zitat Tagespost, 10.07.25: Die Frage war klug formuliert. Und sie kam von der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch. Was sie aber weder irreführend, noch überflüssig macht. Bundeskanzler Merz musste auf genau diese Frage vorbereitet sein.

Zitat Tagespost. „In der gestrigen (09.07.25) Regierungsbefragung zur Nominierung der umstrittenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin fragte von Storch den Bundeskanzler,

  • „ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist.
  • Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt.
  • Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des 218 *) abstimmen wird?“

Merz im Klartext darauf: „Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, Frau Storch, will ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mal mit Ihnen gerne mal diskutieren.

  • Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“

Zitat, 12.07.25:

  • „Petitionen im Netz, vor allem aber:
  • unzählige Mails an die Wahlkreis-Abgeordneten der Union.
  • Schließlich die Wortmeldungen der Bischöfe *) Voderholzer (Regensburg), Oster (Passau), Woelki (Köln) und Dieser (Aachen). Und dann hat auch das ZdK Position bezogen.
  • Das alles hat eine Wirkung gehabt. Deswegen wurde gestern im Bundestag die Richterwahl verschoben.“ –
  • *) Anm.: plus Brandbrief von Weihbischof Renz (Rottenburg-Stutgart).

Wo sind die anderen Bischöfe geblieben? Warum haben sie sich nicht geäußert?

Er hätte nie aus taktischen Erwägungen heraus, seine christ-katholischen Grundüberzeugungen über Bord geworfen, nur eines temporären persönlichen Zieles wegen. Er stand mit Wort und Tat dazu, gut katholisch zu sein: nicht nur bei den Katholikentagen, das tun heutige Politiker, ob gläubig oder nicht, ob religiös oder nicht. Adenauer hingegen nutzte offensichtlich jede mögliche Gelegenheit des Kirchganges, die örtliche Zeitung berichtete über den sonntäglichen Gang der Familie.

Adenauer im Gebet versunken – knieend

FotoQuelle: kath.net vom 01.10.2015 (29.07.25)

So gibt es auch ein Foto von ihm in Moskau während des Gottesdienstes in der St. Louis-Kirche am 11. September 1955 auf umgedrehten Stühlen knieend, weil es offenbar keine Kniebänke gab. Quelle: kas.de (29.07.25), Seite 83.

Man muss sich das einmal vorstellen. Adenauer nahm sich während seines Moskaubesuches Zeit für einen Gottesdienst, tankte auf, betete, statt mit seinen Mitarbeitern zu diskutieren. Erreichte nach zähen Verhandlungen mit der sowjetischen Führung unter Parteichef Nikita Chruschtschow und Ministerpräsident Nikolai Bulganin letztlich die Freilassung der restlichen rund 10.000 deutschen Kriegsgefangenen. – Das erinnert an Mutter Teresa von Kalkutta. Sie überzeugte ihre Schwestern, dass selbige nur dann ihren aufopferungsvollen Dienst auf den Straßen Kalkuttas leisten könnten, wenn sie zuvor jeden Tag intensiv beteten.

Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876-1967) auf dem 77. Dt. Katholikentag in Köln 1956 mit den Bischöfen Joseph Kardinal Wendel und Karl Christian Weber.

Berühmt sein Ausspruch zum 2. Vatikanischen Konzil: „Macht, was ihr wollt, ich bleibe katholisch“

Quelle: commons.wikimedia (29.07.25) gemeinfrei, Bundesarchiv

*) § 218 StGB: Schwangerschaftsabbruch: Strafgesetzbuch (StGB).
Bundesministerium für Justiz … (12.07.25)

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  • 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.