US-Bundesangestellten muss künftig private religiöse Meinungssäußerung am Arbeitsplatz erlaubt sein

Zitat: Beispiele für geschützte Meinungsäußerungen sind unter anderem „Bibeln, Kunstwerke, Schmuck, Poster mit religiösen Botschaften und andere religiöse Zeichen (wie Kreuze, Kruzifixe und Mesusot) auf ihren Schreibtischen, an ihrer Person und an ihren zugewiesenen Arbeitsplätzen“ sowie „individuelle oder gemeinschaftliche religiöse Ausdrucksformen“. – Foto: Kathedrale Viana: der gekreuzigte Christus.

Bundesbediensteten muss es außerdem gestattet sein, „Gespräche über religiöse Themen mit Kollegen zu führen, einschließlich des Versuchs, andere von der Richtigkeit ihrer eigenen religiösen Ansichten zu überzeugen, sofern diese Bemühungen nicht schikanöser Natur sind“; und „im privaten Rahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen religiöse Äußerungen zu machen“.