Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie …

und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist. Quelle: Instruktion Remptionis Sacramentum der Kongregation vom 25. März 2004.

Heilige Messe unversehrt feiern

In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, dass das Opfer der Heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird. (Nr. 12)

Niemand darf der Liturgie etwas hinzufügen, weglassen oder ändern

Deshalb darf niemand dabei eigenmächtig etwas hinzufügen, weglassen oder ändern (can 846 § 1 CIC), auch wenn er Priester wäre (SC 22 § 3). Das Direktorium für Dienst und Leben der Priester der Kongregation für den Klerus vom 31. Januar 1994 betont, dass die Gläubigen ein wahres Recht darauf haben, an liturgischen Feiern so teilzunehmen, wie sie die Kirche will und nicht nach dem persönlichen Gescdhmack des einzelnen Amtsträgers. (nr. 64). CIC: kirchliches Gesetzbuch.

Quelle: Volksmissale, P. Martin Ramm FSSP, 2015. Seite 1*